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Online-Nachricht - Montag, 12.01.2026

Berufsrecht | De-Mail abgeschafft (WPK)

Dekorative GrafikInfolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail abgeschafft. Die Kommunikation von Nur-WP/vBP mit den Gerichten ist nur noch über das eBO möglich. Hierüber informiert die WPK.

Hintergrund: Am trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 349 v. ).

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Mit Änderungen etwa in der ZPO, der BRAO, der StPO, dem ArbGG, dem SGG, der VwGO, der FGO, der PatO und anderen Gesetzen soll ein Pilotverfahren zur Erprobung von Online-Gerichtsverfahren starten. Es sollen digitale Eingabesysteme zur Einreichung von Klagen geschaffen und die digitale Kommunikation soll verstärkt werden.

  • In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen.

  • Damit WP/vBP, die nicht zugleich StB, RA oder Notar sind, auch künftig mit den Gerichten aktiv und passiv kommunizieren können, steht ihnen das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) weiterhin zur Verfügung (vgl. etwa § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO, § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FGO). Dies hat auch eine redaktionelle Anpassung von § 58b WPO zur Folge.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
DAAAK-07876

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