Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Freitag, 09.01.2026

Zivilrecht | Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum bekannt gegeben. Er bleibt unverändert bei 1,27 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB . Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 2,15 % und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2025 hat ebenfalls 2,15 % betragen).

  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein unveränderter Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,27 %.

Hinweis:

Der neue Basiszinssatz ist am im Bundesanzeiger BAnz AT B3 bekannt gegeben worden.

Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v. sowie BAnz AT (il)

Fundstelle(n):
HAAAK-07798