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Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 130Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. (BGBl 2025 I Nr. 355 v. ) verfolgt der Gesetzgeber u. a. eine (weitere) Modernisierung der Sozialverwaltung. So wird bspw. punktuell der rechtssichere Einsatz von KI-Modellen ermöglicht. Einige Inhalte sind aber auch für die Arbeit im Personalbüro von Belang.
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[i]Mögliche Aufhebung der Befreiung von der RV-Pflicht Geringfügige Beschäftigungen: Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen wird ab dem die Aufhebung einer bereits wirksam erfolgten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ermöglicht. Bereits seit dem ist im Bereich der Landwirtschaft die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage ausgeweitet worden.
Beide Änderungen werden in einer Neufassung der Geringfügigkeitsrichtlinien behandelt. Diese dürften auch noch Details zur weiteren praktischen Umsetzung enthalten. Aktuell liegt die Neufassung jedoch noch nicht vor.
Rückmeldungen bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen: Die [i]Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht in Textform Information des Arbeitgebers über die Entscheidung des Rentenversi...