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Einkommensteuer | Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BFH)
Kosten für die Anmietung eines
Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit
höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit
notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten
Haushaltsführung abziehbar (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 € im Monat.
Sachverhalt: Der mit seiner Hauptwohnung in Niedersachsen ansäs...