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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Keine rückwirkende Beseitigung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines „Vorkaufrechts“ (BFH)
Beruht eine verdeckte
Gewinnausschüttung (vGA) auf der Annahme, das durch den Gesellschafter
entgeltlich bestellte "Vorkaufsrecht" (hier: nach spanischem Recht) an einem
Grundstück habe den Gesellschafter als Eigentümer nicht belastet und für die
Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte keinen Wert, und verkauft der
Gesellschafter als Grundstückseigentümer das Grundstück später an die
Gesellschaft als Vorkaufsberechtigte, führt die Anrechnung des Kaufpreises für
das "Vorkaufsrecht" auf den Kaufpreis für das Grundstück nicht dazu, dass die
vGA rückwirkend entfällt (Abgrenzung zum
) (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Eine vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt beim Gesellschafter vor, wenn eine ...