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Entgelt eines Mieters für Haftungsfreistellung (Ausschluss der Selbstbeteiligung)
(Revision beim BFH anhängig, V R 49/25)
Bei kurzfristigen Anmietungen von Gegenständen (z. B. Autos, Boote, Fahrräder, Fotografie- und Musikequipment etc.) ist es nicht unüblich, dass der Mieter an den Vermieter zusätzlich zum reinen Mietentgelt noch ein Zusatzentgelt dafür zahlt, dass er im Falle der Verursachung von Schäden für diese nicht haften muss (sog. Ausschluss der Selbstbeteiligung). Zu entscheiden hatte das , nunmehr, wie solch ein anteiliges Entgelt für eine Haftungsfreistellung umsatzsteuerlich zu behandeln ist.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Zahlt ein Mieter an einen Vermieter im Rahmen der Anmietung eines Hausboots ein (zusätzliches) Entgelt dafür, dass er im Falle der Verursachung von Schäden für diese nicht haften muss (sog. Ausschluss der Selbstbeteiligung), so stellt jene Haftungsfreistellung eine unselbständige Nebenleistung zur (steuerpflichtigen) Hauptleistung der Bootsvermietung dar.
II. Sachverhalt
Die Klägerin (Kl.) betreibt als Unternehmerin eine Vermietung von Hausbooten, welche Voll- und Teilkasko versichert sind, wobei der jeweilige Mieter für etwaige von ihm verursachte Schäden grundsätzlich eine Selbstbeteiligung leisten muss und zur Absich...