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BFH Urteil v. - VI R 84/70 BStBl 1974 II S. 104

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Wiederbeschaffung eines zum Privatvermögen gehörenden Pkw, der auf einer Privatfahrt durch einen unverschuldeten Unfall schwer beschädigt und deshalb durch einen neuen Wagen ersetzt wurde, können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Der Umstand, daß der Steuerpflichtige den Kraftwagen auch für dienstliche Fahrten als Arbeitnehmer benötigte, rechtfertigt nicht die Zurechnung der Wiederbeschaffungskosten zu den außergewöhnlichen Aufwendungen im Sinne von § 33 EStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 104
BFHE S. 63 Nr. 111,
ZAAAA-99813

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BFH, Urteil v. 17.10.1973 - VI R 84/70

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