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StuB 1/2026 S. 34

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Der Bundestag hat am  den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/2672, BT-Drucks. 21/2966) in 2./3. Lesung beschlossen.

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum  erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum  erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens , „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. D...

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