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Grundsteuer | BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform
Der BFH hält die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem herangezogen werden, für verfassungskonform (, II R 31/24 und II R 3/25).
Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin. Die Richter des BFH bestätigten inhaltlich die Auffassungen der Vorinstanzen und versagte den Revisionen in der Sache den Erfolg. Das Gericht ist nicht von der Verfassungswidrigkeit der in den Streitfällen anzuwendenden Regelungen überzeugt; eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht:
Hinweise: In den Rechtssachen II R 25/24 und II R 3/25 wurde die Revision jeweils ...