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BFH Urteil v. - I R 126/71 BStBl 1974 II S. 50

Leitsatz

Erhält ein aus einer Personengesellschaft ausscheidender Gesellschafter eine Abfindung, die unter dem Buchwert seiner Beteiligung liegt, so führt das grundsätzlich zu keinem Gewinn der verbleibenden Gesellschafter. Eine Ausnahme gilt für den Fall des (ganz oder teilweise) unentgeltlichen Erwerbs des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters, es sei denn, daß die Vereinbarung der Gesellschafter über die Unentgeltlichkeit auf außerbetrieblichen Gründen beruht.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 50
BFHE S. 402 Nr. 110,
LAAAA-99793

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BFH, Urteil v. 11.07.1973 - I R 126/71

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