Lohnabrechnung | Mögliche Fehler in den Gehaltsabrechnungen für Januar 2026 bei Landesbediensteten (FinMin)
Aufgrund einer technischen Störung
im BZSt ist es bei der Bereitstellung der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten
gekommen. Deshalb konnten Dienststellen im öffentlichen Dienst, die Gehälter
als Vorschuss auszahlen, in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in
manchen Fällen nicht die richtigen Beiträge zur privaten Kranken -und
Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigen. Auch das Niedersächsische Landesamt
für Bezüge und Versorgung (NLBV) war betroffen.
Hintergrund: Ab dem werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die entsprechenden Werte werden von den Versicherungsunternehmen an das BZSt übermittelt von dort den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Zudem entfällt ab dem die Anwendung der sog. Mindestvorsorgepauschale.
Zu der Störung im BZSt führt das Niedersächsische Finanzministerium Folgendes weiter aus:
Die Störung wirkte sich teilweise auch auf andere ELStAM aus, die vor Kurzem geändert wurden wie z.B. die Steuerklasse oder Freibeträge. In anderen Fällen kam es dazu, dass die erstmalige Übermittlung der Versicherungsbeiträge ganz unterblieben ist. Als Konsequenz wurde die Lohnsteuer für Januar 2026 auf Basis fehlerhafter Werte berechnet, was zu einem geringeren Nettogehalt führt.
Fehler wird rückwirkend korrigiert
Betroffene Beschäftigte müssen nichts unternehmen. Sobald die korrigierten ELStAM vorliegen, wird der Lohnsteuerabzug rückwirkend korrigiert und die zu viel gezahlte Lohnsteuer mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet.
Das Finanzministerium bittet darum, von Nachfragen und der Übersendung von Schreiben oder Bescheinigungen an das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) oder das Finanzamt abzusehen. Die Kollegen dort haben keinen Einfluss auf die Behebung des Problems.
Weitere Informationen zum Thema hat das NLBV auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
MAAAK-07283