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Erbschaftsteuer | Anwendung des Steuerklassenprivilegs (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Anwendung des Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG Stellung genommen.
Hintergrund
Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Schenker zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist.
Hierzu nimmt das BayLfSt wie folgt Stellung
Hat ein Erblasser durch Verfügung von Todes wegen die Errichtung einer Stiftung unter aufschiebend bedingter Vermögensübertragung an die Stiftung angeordnet oder der Stiftung bei Errichtung zunächst nur Vermögen als Vermächtnis zugewandt und sie gleichzeitig als Nacherbin eingesetzt, liegt ein Erwe...