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Ernstliche Zweifel des BFH an der Signing-Closing-Theorie im Grunderwerbsteuerrecht
Aktuelle Rechtsprechung zu Share Deals
In drei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann.
I. Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer erforderte unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten schon immer besondere Sorgfalt. Zusätzliche Haftungsrisiken sind zwischenzeitlich durch neue Rechtsprechung, geänderte Auffassungen der Finanzverwaltung und gesetzliche Anpassungen entstanden. [i]Graessner, NWB 36/2022 S. 2527Hierzu gehört zweifelsohne die „Signing-Closing-Theorie“ der Finanzverwaltung, die zu einer echten Doppelbesteuerung desselben Grundstücks durch einen einheitlichen Lebenssachverhalt führen kann (zu § 1 Abs. 2a GrEStG: gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2022 I S. 801, Tz. 8.1; zu § 1 Abs. 2b GrEStG: gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2022 I S. 821, Tz. 8.1).
[i]Rangverhältnis der Ergänzungstatbestände beim Share DealInhaltlich geht es um das Rangverhältnis der Ergänzungstatbestände, welche eine Besteuerung bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften vors...