Gesetzgebung | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
das
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 und damit die steuerliche
Erfassung von Kryptowerte-Transaktionen (BR-Drucks. 692/25) beschlossen
(BR-Drucks. 692/25
(Beschluss)).
Mit dem Gesetz wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet.
Das Gesetz wurde entsprechen den Vorgaben des Crypto-Asset Reporting Framework – CARF, des Common Reporting Standard – CRS sowie der sog. DAC 8-Richtlinie umgesetzt.
Es tritt am Tag nach seiner Verkündung im BGBl in Kraft.
Quelle: BR-Drucks. 692/25 sowie BR-Drucks. 692/25 (Beschluss) (il)
Fundstelle(n):
DAAAK-07072