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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 231/20

Gesetze: AO § 146; AO § 146 Abs. 2c

Kassenführung bei Einzelaufzeichnungspflicht – Abzugsfähigkeit eines Verzögerungsgeldes

Leitsatz

  1. Keine ordnungsgemäße Kassenführung bei Einzelaufzeichnungspflicht durch Kassenabrechnungen und Belegablage ohne dokumentierten Nachweis des Istbestandes.

  2. Ein Verzögerungsgeld im Sinne von § 146 Abs. 2c AO ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Fundstelle(n):
FAAAK-07054

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 01.11.2023 - 4 K 231/20

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