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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.12.2025

Umsatzsteuer | u.a. Anwendung des § 14c UStG sowie Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten (BFH)

Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen, finden § 14c UStG, Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) keine Anwendung (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c UStG schuldet sowie über die Höhe des Vorsteuerabzugs aus dem Bezug einer Forstseilwinde (zur Vorinstanz (), s. Lüger, ).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden.

  • Ist eine Gefährdung des S...

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