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Grunderwerbsteuer | Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft (BFH)
Der nach
§ 1 Abs. 2a
GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer
grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher
Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete
Kapitalgesellschaft ist nicht nach
§ 6a GrEStG
von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von
fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden
Kapitalgesellschaft beteiligt war (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 6a Satz 1 GrEStG wird für einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, 2a, 3 oder Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgang aufgrund einer Umwandlung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG, einer Einbringung oder eines anderen Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage die...