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BFH Urteil v. - VI R 100/71 BStBl 1973 II S. 819

Leitsatz

Beihilfen, die Beamte und Angestellte des bayerischen Staates anläßlich der Ablegung der Abschlußprüfung an einer Verwaltungsakademie auf Grund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom P I 3275/2-104268 (Amtsbl. d. Bayer. Staatsministeriums d. Finanzen 1958 S. 1798) erhalten, sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 11 oder § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 819
BFHE S. 272 Nr. 110,
JAAAA-99733

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BFH, Urteil v. 24.08.1973 - VI R 100/71

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