Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Betriebliche Nutzung einer Photovoltaikanlage
Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG im Jahr 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist ausgeschlossen, wenn der mit der Anlage produzierte Strom nur im Umfang von 9,3 % betrieblich verwendet wird.
[i]Bildung eines IAB im Jahr 2021Der Kläger war hauptberuflich Angestellter und gründete im Jahr 2021 einen Gewerbebetrieb, dessen Gegenstand der Verkauf selbsterzeugten Stroms sein sollte. Der Kläger plante den Erwerb einer Photovoltaikanlage im Jahr 2022, deren produzierter Strom in das Stromnetz eingespeist und im Übrigen für den privaten Haushalt des Klägers verwendet werden sollte; zudem wurde der Strom ab dem Jahr 2024 für das Laden des Dienstwagens des Klägers genutzt. Für den geplanten Erwerb der Photovoltaikanlage bildete der Kläger im Streitjahr 2021 einen IAB.
[i]Betrieblicher Nutzungsanteil betrug nur ca. 9 %Da...