Außensteuergesetz | Vordruck zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung (BMF)
Das BMF hat das überarbeitete
Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach
§ 6 AStG alte
und neue Fassung sowie nach
§ 19 Absatz 3
InvStG und
§ 49 Absatz 5
InvStG bekannt gegeben ().
Hintergrund: Die mit , BStBl 2024 I S. 1109 veröffentlichten Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte und neue Fassung (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 29.7.2025) wurden aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung überarbeitet und im Hinblick auf die durch das JStG 2024 für Anteile an Investmentfonds (§ 19 Abs. 3 InvStG) und an Spezial-Investmentfonds (§ 49 Abs. 5 InvStG) eingeführte Wegzugsbesteuerung ergänzt.
Die Bekanntgabe betrifft folgende Muster/Erläuterungen:
ASt - Mitteilung nach § 6 AStG ggf. i.V.m. § 19 Absatz 3 oder § 49 Abs. 5 InvStG
Anleitung zur ASt – Mitteilung nach § 6 AStG ggf. i.V.m. § 19 Abs. 3 oder § 49 Abs. 5 InvStG.
Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Abgabe der Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind noch nicht abgeschlossen. Zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 6 AStG alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG ist daher spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I das mit diesem Schreiben neu bekanntgegebene Vordruckmuster nebst Anleitung zu verwenden.
Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Er steht voraussichtlich ab dem im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
WAAAK-06555