1. Die für die Berechnung der Revisionsfrist erforderliche Beurkundung der Zustellungszeit fehlt, wenn es offenbar unmöglich ist, daß das FG-Urteil dem Kläger unter dem beurkundeten Datum zugestellt wurde. Die Revision des Klägers ist daher auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach dem vom Geschäftsstellenbeamten des FG vermerkten wahrscheinlichen Zustellungsdatum beim FG eingegangen ist.
2. Überläßt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen PKW kostenlos zur privaten Benutzung, so liegt darin immer ein geldwerter Vorteil, der nach § 8 Abs. 2 EStG (§ 3 LStDV) beim Arbeitnehmer unabhängig davon anzusetzen ist, ob dieser sich nach seinen Einkommensverhältnissen auch sonst privat einen PKW anschaffen würde. Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung (Urteil vom VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387) nicht mehr fest.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 781 BFHE S. 526 Nr. 109, PAAAA-99718
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