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BFH Urteil v. - VI R 108/72 BStBl 1973 II S. 778

Gesetze: EStG § 12 Nr. 4EStG § 52 Abs. 19a (i.d.F. des EStÄndG vom BGBl I 1984, 1006, BStBl I 1984, 401)

Leitsatz

Unterhaltsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger seinem geschiedenen Ehegatten gemäß § 60 EheG leistet, fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG und können daher nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 778
BFHE S. 570 Nr. 109,
FAAAA-99717

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BFH, Urteil v. 13.07.1973 - VI R 108/72

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