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BFH Urteil v. - I R 216/71 BStBl 1973 II S. 742

Leitsatz

Der Reingewinn (Bilanzgewinn) einer GmbH ist der um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderte Betriebsgewinn. Das Vorliegen einer Unterbilanz schließt begrifflich den Ausweis eines ausschüttungs- oder verteilungsfähigen Reingewinns aus. Soweit der Senat im Urteil vom I 86/61 U (BFHE 76, 834, BStBl III 1963, 303) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht mehr fest (Änderung der Rechtsprechung).

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 742
BFHE S. 37 Nr. 110,
RAAAA-99697

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BFH, Urteil v. 04.07.1973 - I R 216/71

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