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BFH Urteil v. - VI R 267/69 BStBl 1973 II S. 736

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11

Leitsatz

Weder die vorangegangene Ableistung des Wehrdienstes noch die Ernennung zum Reserveoffizier vermögen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG der von der Bundeswehr an einen Studenten der Medizin mit der Verpflichtung zur späteren ärztlichen Dienstleistung in der Bundeswehr gezahlten Studienbeihilfen in Frage zu stellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 736
BFHE S. 532 Nr. 109,
XAAAA-99695

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BFH, Urteil v. 29.06.1973 - VI R 267/69

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