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BFH Urteil v. - VI R 267/69 BStBl 1973 II S. 736

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11

Leitsatz

Weder die vorangegangene Ableistung des Wehrdienstes noch die Ernennung zum Reserveoffizier vermögen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG der von der Bundeswehr an einen Studenten der Medizin mit der Verpflichtung zur späteren ärztlichen Dienstleistung in der Bundeswehr gezahlten Studienbeihilfen in Frage zu stellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 736
BFHE S. 532 Nr. 109,
XAAAA-99695

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BFH, Urteil v. 29.06.1973 - VI R 267/69

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