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LSG Hessen Urteil v. - L 9 AS 114/23

Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme der Bewilligungen von Arbeitslosengeld II für die Zeit ab dem 19. Januar 2019, gegen die abschließende Festsetzung des Arbeitslosengeldes II für die Zeit vom 1. Juni 2018 bis 31. August 2018 und vom 1. September 2018 bis 18. Januar 2019 sowie gegen die Erstattung von insgesamt 4.956,00 Euro für die Zeit vom 1. Juni bis 30. November 2018.

Fundstelle(n):
TAAAK-06167

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 17.03.2025 - L 9 AS 114/23

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