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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 05-06 | Buchwertfortführung: Keine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung bei Vorbehaltsnießbrauch

Der Bundesfinanzhof hatte unlängst entschieden, dass bei der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter einem Vorbehaltsnießbrauch ein Ansatz der Buchwerte nicht möglich ist, wenn der frühere Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit ansonsten fortführt. Erfreulicherweise gibt es eine Übergangsregelung. Laut Bundesfinanzministerium ist das Urteil aus Vertrauensschutzgründen erst für Übertragungen ab dem zwingend anzuwenden.

Der Bundesfinanzhof war vor einem Jahr zu dem Ergebnis gelangt: Bei der unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter einem Vorbehaltsnießbrauch ist ein Ansatz der Buchwerte nicht möglich, wenn der frühere Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit ansonsten fortführt. – Jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium zu dem Urteil geäußert. Die Verwaltung wendet es an. Erfreulicherweise gibt es aber eine Übergangsregelung.

Der Hintergrund ist Ihnen bekannt: Wird ein Betrieb unentgeltlich übertragen – etwa auf ein Kind –, verzichtet der Fiskus im Regelfall auf die sofortige Versteue...

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