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Online-Nachricht - Freitag, 05.12.2025

Gesetzgebung | Rentenpaket beschlossen (Bundestag)

Dekorative GrafikDer Bundestag hat am das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung in 2./3. Lesung beschlossen. Damit stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BT-Drucks. 21/1929), sowie den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, BT-Drucks. 21/1859, BT-Drucks. 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, BT-Drucks. 21/2673, BT-Drucks. 21/2984) zu.

Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

  • Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 % („Haltelinie“). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen.

  • Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten ist es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

  • Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert.

  • Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des § 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich.

Gesetzentwurf zum Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Der Gesetzentwurf eröffnet laut der Bundesregierung neue Möglichkeiten, damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können.

  • Des Weiteren wird das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung.

Gesetzentwurf zum Aktivrentengesetz

  • Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. von 2.000 € monatlich.

  • Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden.

Hinweis:

Die Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Dieser wird hierzu am abstimmen.

Quelle: Bundestag online (lb)

Fundstelle(n):
PAAAK-05996