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Unterlassungsansprüche bei Datenschutzverstößen
Geltendmachung negatorischer Ansprüche durch Konkurrenten, Beschäftigte und Kunden
Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 Geltung erlangte, verkündeten ganze Anwaltsscharen – nicht ganz uneigennützig – drohende Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen. Davon hat sich bislang wenig bewahrheitet. In mehreren, jeweils wegweisenden Entscheidungen hat jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tür für datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht geöffnet und verschiebt damit Fragen vom Unionsrecht hin zu Problemstellungen, die die rechtswissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung bereits Jahrzehnte beschäftigen.
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I. Szenarien datenschutzrechtlicher Unterlassungsansprüche
[i]Abmahnungen durch KonkurrentenAbmahnungen aufgrund vermeintlicher Datenschutzverstöße erfolgen bislang selten; die gerügten Verstöße sind jedoch meist dieselben: Es werden unvollständige oder falsche Datenschutzhinweise auf der Website eines Unternehmens und/oder der Einsatz von Cookies auf der Unternehmenswebsite ohne die notwendige und/oder ohne eine wirksame Einwilligung der Websitebesucher gerügt. Teilweise wird auch die Einbindung US-amerikanischer Dienste über Targeting-Tools, Content-Delivery-Networks (CDN), Kartendienste oder Social-Media-Plug-ins und der damit einher...