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NWB Nr. 50 vom

Unterlassungsansprüche bei Datenschutzverstößen

Prof. Dr. Alexander Golland

In mehreren, jeweils wegweisenden Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tür für datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht geöffnet und verschiebt damit Fragen vom Unionsrecht hin zu Problemstellungen, die die rechtswissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung bereits Jahrzehnte beschäftigen.

Unterlassungsansprüche von Unternehmen

Die DSGVO schützt natürliche Personen (Betroffene) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen können daher keine Ansprüche aus dem Datenschutzrecht ableiten.

[i]Ansprüche aus dem Recht des unlauteren Wettbewerbs?Denkbar ist jedoch ein Vorgehen über das Recht des unlauteren Wettbewerbs, da nach dem EuGH die Rechtsbehelfe der DSGVO nicht abschließend sind. Vielmehr können Unternehmen Unterlassungsansprüche auf nationale Vorschriften, etwa auf § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), stützen. Ein solcher Anspruch setzt allerdings voraus, dass die streitgegenständliche Vorschrift der DSGVO eine Marktverhaltensregel i. S. des § 3a UWG ist. Unstreitig dürften datenschutzrechtliche Vorschriften, die allein die Binnensphäre des verantwortlichen Unternehmens betreffen, keinen Marktbezug aufweisen...

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