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StuB 23/2025 S. 945

Einkommensteuer | Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

Das BVerfG hat die Vorlage des BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG i. d. F des JStG 2007 sowie der §§ 52 Abs. 59a Satz 9 i. V. mit § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom als unzulässig verworfen (, NWB BAAAK-03876).

Hintergrund: Nach den Regelungen eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1962 sind bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der S. 946Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer freigestellt.

Der Besteuerungsvorbehalt nach § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG betrifft in Deutschland unbeschränkt Stpfl. § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG schließt die Anwendung der in einem DBA vereinbarten Ausnahmen von der deutschen Besteuerung aus, wenn die Einkünft...

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