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Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
Das BMF hat ausführlich zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen und die bisherigen Regelungen des , NWB OAAAH-82556, BStBl 2021 I S. 908, ergänzt (, NWB SAAAK-04812).
Die Abzugsfähigkeit angemessener Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben ist insbesondere an umfangreiche Nachweisanforderungen geknüpft. Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen E-Rechnung überarbeitet das BMF sein Anwendungsschreiben und äußert sich detailliert zu den Anforderungen an (digitale) Bewirtungsbelege.
Die Bewirtungsrechnung kann laut BMF dem Stpfl. in digitaler Form übermittelt werden ...