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MwSt-Ausschuss | Berechnung des Jahresumsatzes für die EU-Kleinunternehmerregelung
Seit [i]Mehrwertsteuerausschuss, Leitlinien aus der 127. Sitzung v. 14.5.2025 - Dok. A – taxud.c.1(2025)12284123 – 1113 dem ist die Sonderregelung für Kleinunternehmer (KMU) als Steuerbefreiung ausgestaltet. Das zum selben Datum eingeführte neue EU-Regime für Kleinunternehmer (in Deutschland vgl. §§ 19, 19a UStG) erlaubt es in der EU ansässigen KMU, (auch) von den KMU-Steuerbefreiungen anderer EU-Mitgliedstaaten Gebrauch zu machen, u. a. sofern die maßgeblichen Schwellenwerte nicht überschritten werden. Der Mehrwertsteuerausschuss (vgl. Art. 398 MwStSystRL) hat sich zu dem insoweit maßgeblichen Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen geäußert, der in der Teilnahmeerklärung am [i]Zur Berechnung des Gesamtbetrags der Lieferung für Zwecke der KleinunternehmerregelungEU-Regime (Art. 284a MwStSystRL) anzugeben und auch für die nachfolgenden Quartalsmeldungen (Art. 284b MwStSystRL) relevant ist. Dieser Gesamtbetrag ist in Übereinstimmung mit der Berechnung des Jahresumsatzes nach dem neue...