Fördermittel | Anhebung des Förderhöchstbetrags beim ERP-Gründerkredit (KfW)
Die KfW verstärkt ihr Engagement
und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab
dem können Gründer eine Förderung von bis zu 200.000 €
erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für
Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000
€.
Die KfW führt hierzu u.a. weiter aus:
Der Kredit richtet sich an Gründer, Freiberufler sowie junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Zur Stärkung des Mittelstandes steht der Kredit auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge offen.
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Die KfW übernimmt 80 % des Ausfallrisikos für die Hausbank. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zum Kredit.
Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit stehen auf der Webseite der KfW zur Verfügung
Quelle: KfW, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
BAAAK-05577