Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Montag, 01.12.2025

Fördermittel | Anhebung des Förderhöchstbetrags beim ERP-Gründerkredit (KfW)

Dekorative GrafikDie KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem können Gründer eine Förderung von bis zu 200.000 € erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 €.

Die KfW führt hierzu u.a. weiter aus:

  • Der Kredit richtet sich an Gründer, Freiberufler sowie junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Zur Stärkung des Mittelstandes steht der Kredit auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge offen.

  • Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Die KfW übernimmt 80 % des Ausfallrisikos für die Hausbank. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zum Kredit.

Hinweis:

Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit stehen auf der Webseite der KfW zur Verfügung

Quelle: KfW, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
BAAAK-05577