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BBK 23/2025 S. 1041

DStV fordert Schonfrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen

Der [i]Anhaltende Zusatzbelastungen in den KanzleienDeutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bittet erneut um eine Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024. Hintergrund sind die anhaltenden Zusatzbelastungen in den Kanzleien, insbesondere durch die Bearbeitung der Corona-Schlussabrechnungen, die voraussichtlich noch bis 2026 andauern.

In den vergangenen Jahren hatten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz bereits Schonfristen gewährt, um die Branche zu entlasten. Für die Jahresabschlüsse 2024 fordert der DStV, dass Ordnungsgeldverfahren wegen verspäteter Offenlegung bis Ende April 2026 ausgesetzt werden.

Die [i]Verzahnung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen reguläre Offenlegungsfrist endet am , während die Abgabefrist für Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2024 ebenfalls b...

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