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BFH Urteil v. - IV R 1/72 BStBl 1973 II S. 533

Leitsatz

Eine Feststellungsklage (z.B. auf Feststellung, daß eine stille Beteiligung minderjähriger Kinder am Komplementäranteil ihres Vaters an einer KG einkommensteuerlich anzuerkennen ist) ist unzulässig, wenn das FA über die begehrte Feststellung in einem Verwaltungsakt entscheiden muß, den der Kläger durch Gestaltungsklage anfechten kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 533
BFHE S. 517 Nr. 108,
YAAAA-99608

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BFH, Urteil v. 01.02.1973 - IV R 1/72

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