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BFH Urteil v. - IV R 67/69 BStBl 1973 II S. 528

Leitsatz

Der Berechtigte aus einem als Nießbrauch an einem Kommanditanteil bezeichneten Rechtsverhältnis ist, unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis zivilrechtlich dinglicher oder obligatorischer Natur ist, jedenfalls dann Mitunternehmer des Gewerbebetriebs der KG, wenn er im Verhältnis der Beteiligten berechtigt ist, das Stimmrecht aus dem belasteten Kommanditanteil auszuüben, und wenn seine Bezüge in gleicher Weise wie die eines Anteilseigners erfolgsabhängig sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 528
BFHE S. 133 Nr. 109,
UAAAA-99605

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BFH, Urteil v. 11.04.1973 - IV R 67/69

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