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Steuerfreier Sanierungsgewinn bei Schuldenerlass zugunsten eines Mitunternehmers
Werden dem Gesellschafter einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft die Schulden erlassen, kann dies zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn führen, wenn die gesetzlichen Sanierungsvoraussetzungen bei der Personengesellschaft erfüllt sind. Es genügt nicht, dass bei dem Gesellschafter die gesetzlichen Sanierungsvoraussetzungen vorliegen.
Hintergrund: Der Gesetzgeber stellt Sanierungsgewinne steuerfrei, wenn das Unternehmen sanierungsbedürftig und sanierungsfähig ist, wenn eine Sanierungsabsicht der Gläubiger besteht und wenn die Maßnahme, die zum Sanierungsgewinn geführt hat, für die Sanierung geeignet ist. Allerdings gehen im Umfang der Steuerfreiheit die Verlustvorträge unter.
Sachverhalt: An einer GmbH & Co. KG waren B zu 5 % und A zu 95 % sowie die Ko...