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BFH Urteil v. - VII R 62/70 BStBl 1973 II S. 513

Leitsatz

1. Die Aufrechnung mit einer gestundeten Steuerforderung setzt voraus, daß der Aufrechnungserklärung ein wirksamer Widerruf der Stundung vorangegangen ist.

2. Die Abtretung einer einzelnen Steuerforderung durch den Bund an ein Land oder umgekehrt zum Zweck der Aufrechnung gegen einen dem Steuerpflichtigen zustehenden Steuererstattungsanspruch verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn dem Zedenten der Gegenwert der abgetretenen Forderung gutgebracht wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 513
BFHE S. 564 Nr. 108,
WAAAA-99600

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BFH, Urteil v. 06.02.1973 - VII R 62/70

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