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STFAN Nr. 12 vom Seite 22

Die neue befristete degressive Abschreibung

Von Susanne Kowalski

Mit dem Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat der Gesetzgeber im Sommer 2025 eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf den Weg gebracht, um die Investitionsbereitschaft der Unternehmen anzukurbeln. Wie dies im Detail aussieht, wird im Folgenden gezeigt.

Begriff der Abschreibung

Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens ist i. d. R. zeitlich limitiert, der Wert reduziert sich im Laufe der Zeit. Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA) ermitteln die Wertminderung mit geeigneten Methoden und verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeiteinheiten.

In der Regel sind alle Wirtschaftsgüter abzuschreiben, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind bzw. gewisse Preisgrenzen (i. d. R. 250 € netto) überschreiten. Grundstücke zählen nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und werden daher nicht abgeschrieben.

Info

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass der Wert der Vermögensgegenstände abnimmt, dazu gehören:

  • Nutzung (Gebrauch),

  • natürlicher Verschleiß,

  • wirtschaftliche oder technische Überholung,

  • außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Unbrauchbarkeit a...