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LSG Baden-Württemberg 26.09.2025 L 8 U 890/25, NWB 48/2025 S. 3247

GUV | Geltendmachung eines Post-Vac-Syndroms nach vom Arbeitgeber geforderter Impfung

Der Umstand, dass hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen der COVID 19-Impstoffe noch zahlreiche Fragen offen sind, enthebt die zuständige Berufsgenossenschaft und die Sozialgerichte nicht von der Verpflichtung, im Rahmen der Amtsermittlung unter Hinzuziehung medizinischen Sachverstands die exakten Beschwerden eines Versicherten/Klägers zu ermitteln und nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft festzustellen, ob diese hinreichend wahrscheinlich wesentlich durch die Impfung verursacht worden sind.

Anmerkung:

Eine beruflich veranlasste Impfung, welche einen Gesundheitsschaden verursache, sei als Arbeitsunfall nach dem SGB VII anerkannt und könne entschädigt werden, so das Gericht. Darüber hinaus sei auch anerkannt, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe bestimmte – seltene – Nebenwirkungen h...

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