Verrechnungspreise im Außensteuergesetz
1. Aufl. 2025
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§ 1 Berichtigung von Einkünften
A. Übersicht (Nientimp)
I. Systematische Stellung, Zweck und wesentlicher Inhalt
1Die §§ 1 und 1a AStG sind die einzigen Vorschriften des ersten Teils „Internationale Verflechtungen“, deren Verrechnungspreisregelungen selbständig neben allen weiteren Bestimmungen des AStG stehen. Dieser erste Teil des AStG weist zu den weiteren Teilen des AStG keinen unmittelbaren Bezug auf. § 1 AStG ermöglicht als Rechtsfolge die Berichtigung von Einkünften, ist also eine Einkünftekorrekturvorschrift. Somit setzt die Vorschrift die Verwirklichung eines Einkünfteerzielungstatbestandes voraus und wirkt grundsätzlich erst dann, wenn zu ermitteln ist, welche Einkünfte der Höhe nach aus dem Einkünfteerzielungstatbestand geflossen sind. Damit greift die Korrekturvorschrift des § 1 AStG nicht in zivilrechtlich vereinbarte Beziehungen ein, sondern korrigiert nur die steuerliche Bemessungsgrundlage. Nach der Gesetzesbegründung zum Amtshilferichtline-Umsetzungsgesetz soll der Abs. 5 explizit „auch auf die Ermittlung der Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens“ anwendbar sein.
2§ 1 AStG gilt nur für Geschäftsbeziehungen zum Ausland. Er so...