Ertragsanteil; Rente; Rückwirkung; Vertrauensschutz
Rechtsfrage
1. Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht auch nach der Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG durch das JStG 2004 insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt?
2. Ist die in der Regelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG enthaltene echte Rückwirkung verfassungswidrig?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 52 Abs 28 S 5, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b, GG Art 20 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
AAAAK-04750