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BFH  - VIII R 19/25 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Ertragsanteil; Rente; Rückwirkung; Vertrauensschutz

Rechtsfrage

1. Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht auch nach der Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG durch das JStG 2004 insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt?

2. Ist die in der Regelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG enthaltene echte Rückwirkung verfassungswidrig?

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 52 Abs 28 S 5, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b, GG Art 20 Abs 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2025):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
AAAAK-04750