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BAG 23.10.2025 8 AZR 300/24, NWB 47/2025 S. 3184

Arbeitsverhältnis | Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung

Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der Medianentgelte beider Geschlechtsgruppen ist für das Eingreifen der Vermutungswirkung ohne Bedeutung.

Anmerkung:

Könne der Arbeitgeber die aus dem Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, sei er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt habe, so das Gericht. Dabei bedürfe es bei einer Entgeltgleichheitsklage keiner ü...

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