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Archivierung: E-Mails sind aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe
Der Bundesfinanzhof stellt in einem Urteil klar, dass die Aufbewahrungspflicht sämtliche steuerlich relevante Korrespondenz umfasst, soweit sie die Vorbereitung, den Abschluss oder die Durchführung von Handelsgeschäften betrifft. Das gilt auch für E-Mails und digitale Unterlagen. Steuerberatern ist dieser Sachverhalt sicher nicht neu. Die Praxis zeigt aber, dass sich Mandanten nicht immer daran halten. Berater sollten sie daher darauf drängen, diese Regeln einzuhalten, um bei Prüfungen keine Nachteile zu riskieren, wie etwa Bußgelder.
, NWB LAAAJ-99915; S. 361Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften – Übersicht, NWB IAAAB-04637