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NWB BB 12/2025 S. 361
Wirtschafts-ID: Aufnahme ins Impressum prüfen
Inzwischen sollten die meisten Unternehmer und Selbständige eine Wirtschafts-ID bekommen haben. Soweit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden ist, muss die Wirtschafts-ID ins Impressum aufgenommen werden, ansonsten besteht die Pflicht nicht. Eine fehlende Nummer kann zu Abmahnungen führen. Eine Angabe auf der Rechnung ist nicht erforderlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/s4m5x und https://go.nwb.de/l33p0.