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Aktivrente: Anreiz für mehr Erwerbstätigkeit im Alter
Die Bundesregierung hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Für Arbeitnehmer sollen bis 2.000 € pro Monat bzw. 24.000 € pro Jahr vom Verdienst steuerfrei bleiben, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Ausgenommen sind Selbständige, Beamte, Minijobber, Land- und Forstwirtschaft. Wichtig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, Arbeitgeber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Neuregelung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/bv2h6.