IFRS 2026
23. Aufl. 2025
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XV Fair Value: Definition und Ermittlung
1 Allgemeines
Aufgrund seiner zentralen und immer stärkeren Bedeutung als Bewertungsmaßstab in verschiedenen Standards hat das IASB die Definition und die Ermittlung des Fair Value in einem eigenen Standard geregelt: IFRS 13. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen; die erstmalige Anwendung erfolgt prospektiv. Die vorzeitige Anwendung ist gestattet; als Erleichterung bei einer vorzeitigen Anwendung besteht für Anhangangaben der Vergleichsperiode keine Angabepflicht.
Der Fair Value wird in zahlreichen Standards verwendet und dient als Maßstab für die Erst- und Folgebewertung und für die Anhangangaben. Im Rahmen des Konvergenzprojekts mit dem FASB wurde der Fair-Value-Begriff sowohl durch den amerikanischen Standardsetter als auch durch das IASB grundlegend diskutiert. Zielsetzung waren eine Reduzierung der Komplexität und eine Vereinheitlichung des Fair-Value-Begriffs. Zuerst wurde vom FASB ein Fair-Value-Standard erstellt, der dann in geringfügig abgeänderter Form vom IASB durch IFRS 13 übernommen wurde.
IFRS 13 betrifft den Fair Value, der in IFRS 1, 3 bis 5 und 9 sowie IAS 2, 16, 18 bis 21, 32 und 40 sowie 41 zur Anwendung kommt....