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BFH Urteil v. - I R 213/69 BStBl 1973 II S. 209

Leitsatz

Der Zeitpunkt, der für die Buchung von Grundstückszu- und -abgängen maßgebend ist, richtet sich nicht nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang; für die Beurteilung von Änderungen in der Vermögenszugehörigkeit sind vielmehr in erster Linie wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend. Das gilt auch für den Fall der Überführung von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen einer OHG in das Bruchteilseigentum der Gesellschafter.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 209
BFHE S. 418 Nr. 107,
VAAAA-99473

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BFH, Urteil v. 13.10.1972 - I R 213/69

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