1. Nur in Ausnahmefällen kann die Einspruchsentscheidung allein Gegenstand einer Anfechtungsklage sein. Das Urteil des Finanzgerichts kann sich, wenn die Klage begründet ist, dann auf Kassation der Einspruchsentscheidung beschränken.
2. Zum notwendigen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung gehörte auch vor dem Änderungsgesetz vom die Unterrichtung darüber, daß im Falle der vereinfachten Zustellung nach § 17 VwZG der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post dann nicht als Bekanntgabe gilt, wenn das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 187 BFHE S. 409 Nr. 107, SAAAA-99461
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