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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen Stellung genommen und den UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG im Hinblick auf die Änderung im JStG 2024 und die neuere Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen angepasst (, NWB IAAAK-02734).
Hintergrund: Durch Art. 25 Nr. 4 JStG 2024 (BGBl I Nr. 387 vom ) wurde § 4 Nr. 21 UStG zum geändert und an unionsrechtliche Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL angepasst. Dementsprechend werden Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, als begünstigte Leistungserbringer ergänzt, der Umfang der begünstigten Leistungen auf „Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder be...